Europäischer Gerichtshof kippt Widerrufsfrist – Abschluss 1994-2007 (Az. C-209/12)
Der Europäische Gerichtshof hat die einjährige Widerrufsfrist gekippt. Nach § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG (alte Fassung) erlosch das Widerrufsrecht 1 Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Betroffen sind Kapitalversicherungsverträge, abgeschlossen zwischen Mitte 1994 und Ende 2007. Der Bundesgerichtshof…