In einem Urteil stellte der Bundesgerichtshof klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz grundsätzlich keinen Pfändungsschutz genießen.
Vorsorgerenten sind kein Arbeitseinkommen im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften. Davon betroffen sind alle Vorsorgeverträge und somit auch die Rüruprente. Im Ernstfall hat der Insolvenzverwalter deshalb direkten Zugriff auf alle Versorgungsverträge.
Begründung des Bundesgerichtshof: Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig.
Quelle: Gegen Altersarmut