BGH Urteil 12.10.2005: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Versicherten – Neuberechnung Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung (Az. IV ZR 162/03)

Ein weiteres richtungweisendes Urteil in Sachen Anfechtung von Lebensversicherungsverträgen gab es vom Bundesgerichtshof. Dies betrifft alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge die zwischen Mitte 1994 und Ende 2001 abgeschlossen wurden.

Der BGH hat im Urteil vom 12.10.2005 entschieden, dass bei diesen Verträgen der Abzug der Abschlusskosten unzulässig, und auch durch den nachträglichen Klauselaustausch nicht zu heilen sei. Also ein voller Erfolg für die Versicherten und ein weiterer Meilenstein im Kampf um die zu Unrecht einbehaltenen Versichertengelder. Die Abschlusskosten sind zumindest anteilig zurückzuerstatten.

Quelle: Gegen Altersarmut

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